Mediation

Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung

Was ist die Mediation? Dazu finden sie hier mehr.

Sie stehen vor einem geschäftlichen Konflikt? 

Gerne steht Ihnen Frau Rechtsanwalt Simone Helm für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. Kontaktieren Sie Frau Helm über das Kontaktformular oder rufen Sie sie direkt an unter +49 951 4077861. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Interessen zu wahren.

Frau Helm freut sich darauf, Ihnen in Ihrer Mediationsangelegenheit behilflich zu sein.


1. Wirtschaftsmediation:

Professionelle Begleitung von Konfliktlösungsprozessen innerhalb des Unternehmens, um nachhaltige und akzeptable Lösungen zu finden und nervenzehrende Gerichtsverfahren zu meiden.


2. Konfliktlösung auf Augenhöhe:

In der Wirtschaftsmediation arbeite ich auf Augenhöhe mit den Konfliktparteien. Dabei setze ich auf eine konstruktive Kommunikation, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten. 


3. Interne Entscheidungsfindung:

Entwicklung effizienter Strukturen und Prozesse, um die interne Entscheidungsfindung zu verbessern und die Zusammenarbeit zu stärken.


4. Effizienz und Vertraulichkeit:

Die Wirtschaftsmediation zeichnet sich durch Effizienz und Vertraulichkeit aus. Als neutraler Vermittler unterstütze ich Sie dabei, Konflikte diskret und zeitnah zu klären. 


5. Mediation zwischen Unternehmen:

Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen Unternehmen, um faire und für alle Parteien akzeptable Vereinbarungen zu erzielen.

 

6. Konfliktprävention:

Proaktive Maßnahmen zur Identifikation potenzieller Konfliktquellen und Entwicklung präventiver Strategien.


5. Individuelle Beratung:

Jeder Fall ist einzigartig. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation und erarbeite maßgeschneiderte Lösungsansätze für Ihr Unternehmen.

Wann hilft sie Ihnen?


Vertrauen oder Motivation schwindet im Unternehmen?

Verträge mit Geschäftspartnern wollen nicht zustande kommen?

Vertragsverletzungen, Missverständnisse oder Meinungsverschiedenheiten schwächen das Arbeitsklima? 


Die Ursachen können vielfältig und unzählbar sein. Mediation hilft, das Problem zu identifizieren, die Haltung zu verändern: weg vom Kampf und hin zum Verlangen einer gemeinsamen Lösung, welche die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt.

Was erwartet Sie?


Zuhören heißt das Zauberwort. Sie erwartet ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter, der Mediator, den Parteien hilft, eine gemeinsame Lösung zu finden. Durch den Einsatz von Kommunikationstechniken und Verhandlungsfähigkeiten unterstützt der Mediator die Parteien dabei, ihre Interessen und Bedürfnisse zu artikulieren und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. 

Die Mediation ermöglicht es den Beteiligten, ihre Standpunkte auszutauschen, Missverständnisse zu klären und eine Win-Win-Lösung zu finden. Eine konstruktive Kommunikation wird gefördert und die Konfliktparteien werden ermutigt, ihre Differenzen auf eine kooperative Weise zu lösen.

Warum nicht gerichtlich?


Die Mediation bietet zahlreiche Vorteile gegenüber traditionellen Konfliktlösungsmethoden. Sie ist vertraulich, flexibel und ermöglicht den Parteien, die Kontrolle über den Lösungsprozess zu behalten. Zudem kann sie Zeit und Kosten sparen, da sie in der Regel schneller und wesentlich günstiger abgeschlossen wird als ein mögliches Gerichtsverfahren. 

Insgesamt ist die Konfliktlösung über Mediation eine effektive Methode, um Konflikte im geschäftlichen Kontext zu bewältigen. Sie fördert die Zusammenarbeit, verbessert die Kommunikation und ermöglicht es den Konfliktparteien, langfristige und nachhaltige Lösungen zu finden.

Was ist das Schlichtungsverfahren?


Gemäß Art. 1 des Bayerischen Schlichtungsgesetzes ist eine obligatorische Streitschlichtung erforderlich, ausgenommen die in § 15a Abs. 2 EGZPO genannten Streitfälle, für die nachfolgend aufgeführten Streitigkeiten:

  • Ansprüche aufgrund der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf Nachbargrundstücke, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
  • Überwuchs gemäß § 910 BGB,
  • Hinüberfall gemäß § 911 BGB,
  • Ansprüche im Zusammenhang mit einem Grenzbaum gemäß § 923 BGB,
  • Nachbarrechte gemäß Art. 43 bis 54 AGBGB, sofern keine Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb vorliegen,
  • Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, soweit diese nicht durch Presse oder Rundfunk verursacht wurden,
  • Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 19-21 AGG). Diese umfassen Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung oder Schadensersatz im Zusammenhang mit unzulässigen Benachteiligungen aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse.


Ein Schlichtungsversuch vor Klageerhebung ist erforderlich, wenn beide Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk ansässig sind.


Die obligatorische Streitschlichtung wird durch sogenannte Gütestellen durchgeführt.


Folgende Stellen können für die obligatorische Schlichtung aufgesucht werden:


- Notare

- Rechtsanwälte, die sich der Rechtsanwaltskammer gegenüber verpflichtet haben, die Schlichtung dauerhaft anzubieten

- Weitere vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München eingerichtete und anerkannte Gütestellen


Der Antragsteller hat innerhalb seines Landgerichtsbezirks freie Wahl unter den Gütestellen. Befinden sich jedoch im Amtsgerichtsbezirk des Antragsgegners Gütestellen, ist die Auswahl auf diese beschränkt. Praktisch bedeutet dies, dass meistens eine Gütestelle im Amtsgerichtsbezirk des Gegners gewählt werden muss.



Simone Helm als Gütestelle


Rechtsanwältin Simone Helm ist zugelassen zur Schlichtung (Gütestelle)

gemäß Art. 5 II 1 Bayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG).

Hier kommen sie zum Kontakt.